Mitarbeiter in Google-Bewertung angegriffen
Wenn Mitarbeitende in Google-Bewertungen angegriffen werden: Wann eine Meldung möglich ist und wie Arbeitgeber ihr Team schützen können.


Mitarbeiter in Google-Bewertung angegriffen
Wenn Mitarbeitende in Google-Bewertungen angegriffen werden: Wann eine Meldung möglich ist und wie Arbeitgeber ihr Team schützen können.

Eine unfaire Bewertung kostet täglich Kunden. Wir prüfen rechtswidrige Rezensionen und holen Ihr Sternerating zurück.
Wenn ein Mitarbeitender in einer Google-Bewertung namentlich genannt, beleidigt oder persönlich angegriffen wird, kann diese Rezension löschbar sein - unabhängig davon, ob der Rest der Bewertung sachliche Kritik enthält. Entscheidend sind zwei Fragen: Verletzt der Inhalt das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person, und verstößt er gegen Googles eigene Richtlinien? Beide Fragen werden nach unterschiedlichen Maßstäben beurteilt - eine gerichtliche Handhabe und ein Google-Löschungsantrag sind parallele, aber getrennte Wege.
Wenn eine Bewertung eine Ihrer Mitarbeitenden persönlich angreift: Bewertung jetzt kostenlos prüfen lassen und erfahren Sie, ob eine Löschung möglich ist.
Wann verletzt eine Google-Bewertung das Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitenden?
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist in Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verankert und über §§ 823, 1004 BGB zivilrechtlich einklagbar. Eine Google-Bewertung kann dieses Recht auf mehrere Arten verletzen:
Namentliche Nennung verbunden mit falschen Tatsachenbehauptungen: Wenn ein Mitarbeitender namentlich genannt wird und gleichzeitig behauptet wird, er oder sie habe etwas Bestimmtes getan oder gesagt, das nicht der Wahrheit entspricht, liegt eine unwahre Tatsachenbehauptung vor - selbst wenn die Bewertung nicht als solche erkennbar formuliert ist.
Beleidigung (§ 185 StGB): Ausdrücke, die die Würde der Person herabsetzen, ohne sachlichen Bezug - etwa persönliche Beschimpfungen, rassistische oder sexistische Kommentare über Mitarbeitende.
Üble Nachrede (§ 186 StGB): Das Behaupten nicht beweisbarer Tatsachen, die geeignet sind, eine Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Verleumdung (§ 187 StGB): Das wissentliche Behaupten falscher Tatsachen in der Absicht, eine Person zu schädigen.
Wichtig: Nicht jede Erwähnung eines Mitarbeitenden in einer Bewertung ist rechtswidrig. Zulässige Kritik an einem konkreten Verhalten - auch in scharfer Formulierung - genießt den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. Die Grenze verläuft zwischen der nachprüfbaren Tatsachenbehauptung und der bewertenden Meinungsäußerung. Ob eine kritische, aber im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässige Negative Google-Bewertung im Einzelfall eher beantwortet oder eine Löschung angestoßen werden sollte, hängt vom konkreten Wortlaut und der geschilderten Situation ab.
Was verbieten Googles eigene Richtlinien bei mitarbeiterbezogenen Bewertungen?
Googles Nutzungsbedingungen für Bewertungen schließen mehrere Inhaltstypen aus, die bei Angriffen auf Mitarbeitende besonders relevant sind:
Hassrede: Angriffe auf Personen aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung - auch wenn die Bewertung formal über das Unternehmen spricht
Persönliche Beleidigungen: Inhalte, die darauf abzielen, eine Einzelperson zu beschämen oder zu demütigen
Nicht zutreffende Inhalte: Bewertungen, die sich gar nicht auf eine Erfahrung mit dem Unternehmen beziehen, sondern ausschließlich auf eine private Auseinandersetzung mit einem Mitarbeitenden
Persönliche und vertrauliche Informationen: Die Weitergabe privater Daten einer Einzelperson - etwa Adresse, Telefonnummer, private Fotos - ohne deren Einwilligung
Googles Richtlinien und das deutsche Recht überschneiden sich hier, sind aber nicht deckungsgleich. Eine Bewertung kann gegen deutsches Recht verstoßen, ohne dass Google sie löscht - und Google kann eine Bewertung entfernen, ohne dass ein Gericht eingeschaltet wird. Beide Wege können parallel verfolgt werden.
Was ist der Unterschied zwischen zulässiger Kritik und unzulässigem Angriff?
Die Unterscheidung ist im Einzelfall nicht immer trivial. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Anhaltspunkte:
Beispiel | Rechtliche Einordnung | Meldbar bei Google? |
|---|---|---|
"Die Mitarbeiterin war unfreundlich und hat meine Frage ignoriert." | Zulässige Meinungsäußerung | In der Regel nein |
"Frau [Nachname] hat mich bewusst betrogen und Geld unterschlagen." | Unwahre Tatsachenbehauptung, ggf. Verleumdung (§ 187 StGB) | Ja (falsche Information) |
"Der Mitarbeiter ist ein [Beleidigung]." | Beleidigung (§ 185 StGB) | Ja (Hassrede / persönlicher Angriff) |
"Herr [Vorname] hat mir gut geholfen - leider war das Gesamtergebnis trotzdem enttäuschend." | Zulässig, sachbezogen | Nein |
Private Adresse oder Privatnummer der Mitarbeiterin veröffentlicht | Datenschutzverstoß (DSGVO Art. 17), Persönlichkeitsrechtsverletzung | Ja (persönliche Informationen) |
Rassistische oder sexistische Kommentare über eine Mitarbeiterin | Hassrede, ggf. strafbar nach § 130 StGB | Ja (Hassrede) |
Welche Datenschutzrechte haben Mitarbeitende bei Google-Bewertungen?
Die DSGVO schützt natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine Bewertung, die den Namen eines Mitarbeitenden enthält oder diese Person anderweitig identifizierbar macht, stellt eine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO dar.
Relevante Rechte der betroffenen Person:
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Wenn die Veröffentlichung des Namens rechtswidrig ist oder ohne Rechtsgrundlage erfolgte, können Betroffene die Löschung verlangen - sowohl gegenüber dem Verfassenden als auch gegenüber Google als Plattformbetreiber.
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): In eingeschränktem Maße können Betroffene verlangen, zu erfahren, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Meldung bei der Datenschutzbehörde: Wenn Google auf eine DSGVO-konforme Löschungsanfrage nicht reagiert, kann eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eingereicht werden.
Der DSGVO-Weg ist in der Praxis zeitaufwendig und eignet sich eher als ergänzendes Mittel. Für eine schnelle Entfernung ist die direkte Meldung über das Google-Profil oder eine spezialisierte Unterstützung in der Regel effizienter.
Schützen Sie Ihr Team - prüfen Sie die Bewertung jetzt
Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung für den Schutz Ihrer Mitarbeitenden - auch wenn die Bewertung formal über das Unternehmen spricht. Wenn eine Rezension eine Ihrer Kolleginnen oder Kollegen persönlich angreift, sollten Sie schnell handeln, bevor die Bewertung weiteren Schaden anrichtet.
Bewertung jetzt kostenlos prüfen lassen →
Wie melde ich eine Bewertung, die Mitarbeitende persönlich angreift?
Die Meldung erfolgt über das Google-Unternehmensprofil-Dashboard. Der richtige Meldegrund hängt vom Inhalt der Bewertung ab:
"Hassrede oder unangemessener Inhalt" - bei Beleidigungen, rassistischen oder sexistischen Kommentaren gegenüber Mitarbeitenden
"Falsche Informationen" - wenn konkrete, überprüfbare Aussagen über eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter nachweislich falsch sind
"Persönliche und vertrauliche Informationen" - wenn private Daten (Adresse, Telefonnummer, Fotos) ohne Einwilligung veröffentlicht wurden
"Nicht zutreffend / Off-Topic" - wenn die Bewertung sich ausschließlich auf eine private Auseinandersetzung bezieht und keinen Bezug zum Unternehmenserlebnis hat
Parallel zur Unternehmensmeldung sollte die betroffene Mitarbeiterin oder der betroffene Mitarbeiter auch selbst eine Meldung einreichen - als Privatperson, die auf die Bewertung aufmerksam geworden ist. Meldungen direkt Betroffener werden manchmal anders gewichtet als solche über das Unternehmensprofil.
Dokumentation vor der Meldung:
Screenshot der Bewertung mit sichtbarem Datum und Profil des Verfassenden
Screenshot des Google-Profils des Verfassenden (Erstellungsdatum, andere Bewertungen, Profilbild)
Falls vorhanden: Belege, dass kein Kundenverhältnis bestand (z. B. Buchungshistorie, CRM-Daten)
Notiz mit genauem Datum und Uhrzeit der Entdeckung der Bewertung
Wie sollten Arbeitgeber mit betroffenen Mitarbeitenden umgehen?
Eine persönlich angreifende Bewertung ist für die betroffene Person belastend - unabhängig davon, ob sie rechtlich oder richtlinientechnisch löschwürdig ist. Die Reaktion des Arbeitgebers hat direkte Auswirkungen auf das Vertrauen im gesamten Team.
Was Arbeitgeber tun sollten:
Die Mitarbeitende sofort informieren - bevor sie die Bewertung zufällig selbst entdeckt
Klar kommunizieren, dass das Unternehmen die Meldung übernimmt und die Person dabei unterstützt
Keine öffentliche Antwort verfassen, die den Namen der Mitarbeitenden erneut nennt - das verstärkt die Sichtbarkeit des Angriffs
Falls psychische Belastung erkennbar ist: interne Unterstützungsangebote ansprechen
Die Mitarbeitende fragen, ob sie selbst eine Meldung oder rechtliche Schritte einleiten möchte - und diese Entscheidung respektieren
Nicht nur einzelne Google-Bewertungen können sich gegen Personen im Unternehmen richten: Auch auf Arbeitgeber-Bewertungsportalen wie Kununu können Mitarbeitende oder das Unternehmen als Ganzes negativ dargestellt werden. Wie Arbeitgeber dagegen vorgehen können, beschreibt unser Beitrag zur Kununu-Bewertung löschen lassen.
Was Arbeitgeber vermeiden sollten:
Die Situation intern als "nicht so schlimm" abtun oder kleinreden
Die Mitarbeitende allein mit dem Problem lassen
Öffentlich auf die Bewertung antworten, ohne die betroffene Person vorab zu informieren
Können Mitarbeitende selbst gegen eine sie angreifende Bewertung vorgehen?
Ja. Mitarbeitende haben als direkt betroffene Personen eigene Rechte, unabhängig vom Arbeitgeber.
Mögliche Schritte für direkt Betroffene:
Direkte Meldung bei Google: Über den Link "Missbrauch melden" neben der Bewertung - als Privatperson, nicht über das Unternehmenskonto
Abmahnung gegen den Verfassenden: Bei klarer Persönlichkeitsrechtsverletzung kann über eine Anwaltskanzlei eine Abmahnung mit Unterlassungsforderung verschickt werden.
Einstweilige Verfügung: Bei dringendem Handlungsbedarf - etwa bei der Veröffentlichung privater Adressdaten - kann ein Gericht eine sofortige Löschung anordnen
Strafanzeige: Bei Beleidigung (§ 185 StGB), übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) ist eine Strafanzeige möglich; für den Erfolg hilfreich ist die Kenntnis der Identität des Verfassenden
Für strafrechtliche Schritte ist die Identifizierung des Verfassenden oft notwendig. Das gelingt manchmal über das Google-Profil, das mit anderen öffentlichen Aktivitäten verknüpft sein kann. In besonderen Fällen ist eine Auskunftsklage gegen Google möglich, um die Identität des Verfassenden zu erfahren - das Verfahren ist jedoch aufwendig.
Was tun, wenn Google die Meldung ablehnt?
Eine abgelehnte Meldung ist nicht das Ende. Google überprüft Entscheidungen und reagiert auf neue Informationen.
Optionen nach einer Ablehnung:
Einspruch mit ergänzenden Beweisen: Über das Business Profile Help-Center kann gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt werden, wenn neue Belege vorliegen - etwa der Screenshot eines Social-Media-Posts, in dem zur Meldung aufgerufen wurde
Zweite Meldung mit präziserem Meldegrund: Manchmal ist der ursprüngliche Meldegrund nicht die beste Kategorie - eine erneute Meldung mit der richtigen Kategorie kann erfolgreich sein
Parallele Meldung durch die betroffene Mitarbeiterin: Falls bisher nur das Unternehmen gemeldet hat, kann eine parallele Meldung durch die direkt betroffene Person die Erfolgsquote erhöhen
Anwaltliches Vorgehen: Ein anwaltliches Schreiben direkt an Google - außerhalb des Standard-Formulars - wird in schwerwiegenden Fällen oft anders bearbeitet als reguläre Nutzermeldungen
Unabhängig vom Ausgang einer einzelnen Meldung lohnt sich der Blick auf die gesamte Bewertungsbasis eines Unternehmens: Wer aktiv daran arbeitet, Mehr Google-Bewertungen bekommen zu erreichen, mindert die Sichtbarkeit einzelner negativer Ausreißer im Gesamtbild.
Häufig gestellte Fragen zu Mitarbeitern in Google-Bewertungen
Muss eine Mitarbeiterin namentlich genannt werden, damit die Bewertung löschbar ist?
Nein. Auch ohne namentliche Nennung kann eine Bewertung persönlichkeitsverletzend sein, wenn die betroffene Person durch die Beschreibung eindeutig identifizierbar ist - etwa durch Funktion, Beschreibung oder den Kontext des geschilderten Vorfalls. In solchen Fällen gelten dieselben rechtlichen Grundsätze wie bei direkter Namensnennung.
Kann ich als Arbeitgeber für eine beleidigende Bewertung über meine Mitarbeiterin haftbar gemacht werden?
Nein, sofern das Unternehmen die Bewertung nicht selbst veranlasst hat. Die Haftung liegt beim Verfassenden. Als Arbeitgeber unterliegen Sie jedoch der Fürsorgepflicht nach § 618 BGB: Wenn Sie von einem persönlichen Angriff auf eine Mitarbeitende wissen und keine Maßnahmen ergreifen, kann das arbeitsrechtliche Relevanz entwickeln.
Was, wenn wir nicht wissen, wer die Bewertung verfasst hat?
Das ist der Regelfall bei anonymen Google-Bewertungen. Für eine Meldung bei Google ist die Identität des Verfassenden nicht erforderlich - entscheidend ist der Inhalt der Bewertung. Für strafrechtliche Schritte hingegen ist die Identität notwendig, die im Wege einer Auskunftsklage gegen Google erwirkt werden kann - ein aufwendiges, aber in schwerwiegenden Fällen mögliches Verfahren.
Dürfen wir in unserer öffentlichen Antwort klarstellen, dass die Vorwürfe falsch sind?
Ja, das ist grundsätzlich zulässig. Wichtig ist dabei, keine weiteren persönlichen Informationen über die betroffene Mitarbeiterin zu nennen und sachlich zu bleiben. Eine öffentliche Antwort, die den Namen erneut aufgreift, kann die Sichtbarkeit des Angriffs erhöhen - daher ist eine allgemeine Richtigstellung oft sinnvoller als eine detaillierte Gegendarstellung.
Gibt es eine Verjährungsfrist für Meldungen gegen Google-Bewertungen?
Google kennt keine Verjährungsfrist für Meldungen - eine Bewertung kann theoretisch jederzeit gemeldet werden. Für zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gilt jedoch die dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB ab Kenntnis des Verstoßes. Bei Strafanzeigen gelten je nach Straftatbestand unterschiedliche Fristen; bei Beleidigung nach § 185 StGB beträgt die Verfolgungsverjährung in der Regel drei Jahre.
Bewertung entfernt, Mitarbeiter geschützt
RezensionsHeld übernimmt Meldung und rechtliche Einordnung richtlinienwidriger Google-Bewertungen für Ihr Unternehmen und wird erfolgsbasiert vergütet - nur wenn die Bewertung tatsächlich gelöscht wird.
Wenn ein Mitarbeitender in einer Google-Bewertung namentlich genannt, beleidigt oder persönlich angegriffen wird, kann diese Rezension löschbar sein - unabhängig davon, ob der Rest der Bewertung sachliche Kritik enthält. Entscheidend sind zwei Fragen: Verletzt der Inhalt das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person, und verstößt er gegen Googles eigene Richtlinien? Beide Fragen werden nach unterschiedlichen Maßstäben beurteilt - eine gerichtliche Handhabe und ein Google-Löschungsantrag sind parallele, aber getrennte Wege.
Wenn eine Bewertung eine Ihrer Mitarbeitenden persönlich angreift: Bewertung jetzt kostenlos prüfen lassen und erfahren Sie, ob eine Löschung möglich ist.
Wann verletzt eine Google-Bewertung das Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitenden?
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist in Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verankert und über §§ 823, 1004 BGB zivilrechtlich einklagbar. Eine Google-Bewertung kann dieses Recht auf mehrere Arten verletzen:
Namentliche Nennung verbunden mit falschen Tatsachenbehauptungen: Wenn ein Mitarbeitender namentlich genannt wird und gleichzeitig behauptet wird, er oder sie habe etwas Bestimmtes getan oder gesagt, das nicht der Wahrheit entspricht, liegt eine unwahre Tatsachenbehauptung vor - selbst wenn die Bewertung nicht als solche erkennbar formuliert ist.
Beleidigung (§ 185 StGB): Ausdrücke, die die Würde der Person herabsetzen, ohne sachlichen Bezug - etwa persönliche Beschimpfungen, rassistische oder sexistische Kommentare über Mitarbeitende.
Üble Nachrede (§ 186 StGB): Das Behaupten nicht beweisbarer Tatsachen, die geeignet sind, eine Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Verleumdung (§ 187 StGB): Das wissentliche Behaupten falscher Tatsachen in der Absicht, eine Person zu schädigen.
Wichtig: Nicht jede Erwähnung eines Mitarbeitenden in einer Bewertung ist rechtswidrig. Zulässige Kritik an einem konkreten Verhalten - auch in scharfer Formulierung - genießt den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. Die Grenze verläuft zwischen der nachprüfbaren Tatsachenbehauptung und der bewertenden Meinungsäußerung. Ob eine kritische, aber im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässige Negative Google-Bewertung im Einzelfall eher beantwortet oder eine Löschung angestoßen werden sollte, hängt vom konkreten Wortlaut und der geschilderten Situation ab.
Was verbieten Googles eigene Richtlinien bei mitarbeiterbezogenen Bewertungen?
Googles Nutzungsbedingungen für Bewertungen schließen mehrere Inhaltstypen aus, die bei Angriffen auf Mitarbeitende besonders relevant sind:
Hassrede: Angriffe auf Personen aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung - auch wenn die Bewertung formal über das Unternehmen spricht
Persönliche Beleidigungen: Inhalte, die darauf abzielen, eine Einzelperson zu beschämen oder zu demütigen
Nicht zutreffende Inhalte: Bewertungen, die sich gar nicht auf eine Erfahrung mit dem Unternehmen beziehen, sondern ausschließlich auf eine private Auseinandersetzung mit einem Mitarbeitenden
Persönliche und vertrauliche Informationen: Die Weitergabe privater Daten einer Einzelperson - etwa Adresse, Telefonnummer, private Fotos - ohne deren Einwilligung
Googles Richtlinien und das deutsche Recht überschneiden sich hier, sind aber nicht deckungsgleich. Eine Bewertung kann gegen deutsches Recht verstoßen, ohne dass Google sie löscht - und Google kann eine Bewertung entfernen, ohne dass ein Gericht eingeschaltet wird. Beide Wege können parallel verfolgt werden.
Was ist der Unterschied zwischen zulässiger Kritik und unzulässigem Angriff?
Die Unterscheidung ist im Einzelfall nicht immer trivial. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Anhaltspunkte:
Beispiel | Rechtliche Einordnung | Meldbar bei Google? |
|---|---|---|
"Die Mitarbeiterin war unfreundlich und hat meine Frage ignoriert." | Zulässige Meinungsäußerung | In der Regel nein |
"Frau [Nachname] hat mich bewusst betrogen und Geld unterschlagen." | Unwahre Tatsachenbehauptung, ggf. Verleumdung (§ 187 StGB) | Ja (falsche Information) |
"Der Mitarbeiter ist ein [Beleidigung]." | Beleidigung (§ 185 StGB) | Ja (Hassrede / persönlicher Angriff) |
"Herr [Vorname] hat mir gut geholfen - leider war das Gesamtergebnis trotzdem enttäuschend." | Zulässig, sachbezogen | Nein |
Private Adresse oder Privatnummer der Mitarbeiterin veröffentlicht | Datenschutzverstoß (DSGVO Art. 17), Persönlichkeitsrechtsverletzung | Ja (persönliche Informationen) |
Rassistische oder sexistische Kommentare über eine Mitarbeiterin | Hassrede, ggf. strafbar nach § 130 StGB | Ja (Hassrede) |
Welche Datenschutzrechte haben Mitarbeitende bei Google-Bewertungen?
Die DSGVO schützt natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine Bewertung, die den Namen eines Mitarbeitenden enthält oder diese Person anderweitig identifizierbar macht, stellt eine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO dar.
Relevante Rechte der betroffenen Person:
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Wenn die Veröffentlichung des Namens rechtswidrig ist oder ohne Rechtsgrundlage erfolgte, können Betroffene die Löschung verlangen - sowohl gegenüber dem Verfassenden als auch gegenüber Google als Plattformbetreiber.
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): In eingeschränktem Maße können Betroffene verlangen, zu erfahren, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Meldung bei der Datenschutzbehörde: Wenn Google auf eine DSGVO-konforme Löschungsanfrage nicht reagiert, kann eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eingereicht werden.
Der DSGVO-Weg ist in der Praxis zeitaufwendig und eignet sich eher als ergänzendes Mittel. Für eine schnelle Entfernung ist die direkte Meldung über das Google-Profil oder eine spezialisierte Unterstützung in der Regel effizienter.
Schützen Sie Ihr Team - prüfen Sie die Bewertung jetzt
Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung für den Schutz Ihrer Mitarbeitenden - auch wenn die Bewertung formal über das Unternehmen spricht. Wenn eine Rezension eine Ihrer Kolleginnen oder Kollegen persönlich angreift, sollten Sie schnell handeln, bevor die Bewertung weiteren Schaden anrichtet.
Bewertung jetzt kostenlos prüfen lassen →
Wie melde ich eine Bewertung, die Mitarbeitende persönlich angreift?
Die Meldung erfolgt über das Google-Unternehmensprofil-Dashboard. Der richtige Meldegrund hängt vom Inhalt der Bewertung ab:
"Hassrede oder unangemessener Inhalt" - bei Beleidigungen, rassistischen oder sexistischen Kommentaren gegenüber Mitarbeitenden
"Falsche Informationen" - wenn konkrete, überprüfbare Aussagen über eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter nachweislich falsch sind
"Persönliche und vertrauliche Informationen" - wenn private Daten (Adresse, Telefonnummer, Fotos) ohne Einwilligung veröffentlicht wurden
"Nicht zutreffend / Off-Topic" - wenn die Bewertung sich ausschließlich auf eine private Auseinandersetzung bezieht und keinen Bezug zum Unternehmenserlebnis hat
Parallel zur Unternehmensmeldung sollte die betroffene Mitarbeiterin oder der betroffene Mitarbeiter auch selbst eine Meldung einreichen - als Privatperson, die auf die Bewertung aufmerksam geworden ist. Meldungen direkt Betroffener werden manchmal anders gewichtet als solche über das Unternehmensprofil.
Dokumentation vor der Meldung:
Screenshot der Bewertung mit sichtbarem Datum und Profil des Verfassenden
Screenshot des Google-Profils des Verfassenden (Erstellungsdatum, andere Bewertungen, Profilbild)
Falls vorhanden: Belege, dass kein Kundenverhältnis bestand (z. B. Buchungshistorie, CRM-Daten)
Notiz mit genauem Datum und Uhrzeit der Entdeckung der Bewertung
Wie sollten Arbeitgeber mit betroffenen Mitarbeitenden umgehen?
Eine persönlich angreifende Bewertung ist für die betroffene Person belastend - unabhängig davon, ob sie rechtlich oder richtlinientechnisch löschwürdig ist. Die Reaktion des Arbeitgebers hat direkte Auswirkungen auf das Vertrauen im gesamten Team.
Was Arbeitgeber tun sollten:
Die Mitarbeitende sofort informieren - bevor sie die Bewertung zufällig selbst entdeckt
Klar kommunizieren, dass das Unternehmen die Meldung übernimmt und die Person dabei unterstützt
Keine öffentliche Antwort verfassen, die den Namen der Mitarbeitenden erneut nennt - das verstärkt die Sichtbarkeit des Angriffs
Falls psychische Belastung erkennbar ist: interne Unterstützungsangebote ansprechen
Die Mitarbeitende fragen, ob sie selbst eine Meldung oder rechtliche Schritte einleiten möchte - und diese Entscheidung respektieren
Nicht nur einzelne Google-Bewertungen können sich gegen Personen im Unternehmen richten: Auch auf Arbeitgeber-Bewertungsportalen wie Kununu können Mitarbeitende oder das Unternehmen als Ganzes negativ dargestellt werden. Wie Arbeitgeber dagegen vorgehen können, beschreibt unser Beitrag zur Kununu-Bewertung löschen lassen.
Was Arbeitgeber vermeiden sollten:
Die Situation intern als "nicht so schlimm" abtun oder kleinreden
Die Mitarbeitende allein mit dem Problem lassen
Öffentlich auf die Bewertung antworten, ohne die betroffene Person vorab zu informieren
Können Mitarbeitende selbst gegen eine sie angreifende Bewertung vorgehen?
Ja. Mitarbeitende haben als direkt betroffene Personen eigene Rechte, unabhängig vom Arbeitgeber.
Mögliche Schritte für direkt Betroffene:
Direkte Meldung bei Google: Über den Link "Missbrauch melden" neben der Bewertung - als Privatperson, nicht über das Unternehmenskonto
Abmahnung gegen den Verfassenden: Bei klarer Persönlichkeitsrechtsverletzung kann über eine Anwaltskanzlei eine Abmahnung mit Unterlassungsforderung verschickt werden.
Einstweilige Verfügung: Bei dringendem Handlungsbedarf - etwa bei der Veröffentlichung privater Adressdaten - kann ein Gericht eine sofortige Löschung anordnen
Strafanzeige: Bei Beleidigung (§ 185 StGB), übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) ist eine Strafanzeige möglich; für den Erfolg hilfreich ist die Kenntnis der Identität des Verfassenden
Für strafrechtliche Schritte ist die Identifizierung des Verfassenden oft notwendig. Das gelingt manchmal über das Google-Profil, das mit anderen öffentlichen Aktivitäten verknüpft sein kann. In besonderen Fällen ist eine Auskunftsklage gegen Google möglich, um die Identität des Verfassenden zu erfahren - das Verfahren ist jedoch aufwendig.
Was tun, wenn Google die Meldung ablehnt?
Eine abgelehnte Meldung ist nicht das Ende. Google überprüft Entscheidungen und reagiert auf neue Informationen.
Optionen nach einer Ablehnung:
Einspruch mit ergänzenden Beweisen: Über das Business Profile Help-Center kann gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt werden, wenn neue Belege vorliegen - etwa der Screenshot eines Social-Media-Posts, in dem zur Meldung aufgerufen wurde
Zweite Meldung mit präziserem Meldegrund: Manchmal ist der ursprüngliche Meldegrund nicht die beste Kategorie - eine erneute Meldung mit der richtigen Kategorie kann erfolgreich sein
Parallele Meldung durch die betroffene Mitarbeiterin: Falls bisher nur das Unternehmen gemeldet hat, kann eine parallele Meldung durch die direkt betroffene Person die Erfolgsquote erhöhen
Anwaltliches Vorgehen: Ein anwaltliches Schreiben direkt an Google - außerhalb des Standard-Formulars - wird in schwerwiegenden Fällen oft anders bearbeitet als reguläre Nutzermeldungen
Unabhängig vom Ausgang einer einzelnen Meldung lohnt sich der Blick auf die gesamte Bewertungsbasis eines Unternehmens: Wer aktiv daran arbeitet, Mehr Google-Bewertungen bekommen zu erreichen, mindert die Sichtbarkeit einzelner negativer Ausreißer im Gesamtbild.
Häufig gestellte Fragen zu Mitarbeitern in Google-Bewertungen
Muss eine Mitarbeiterin namentlich genannt werden, damit die Bewertung löschbar ist?
Nein. Auch ohne namentliche Nennung kann eine Bewertung persönlichkeitsverletzend sein, wenn die betroffene Person durch die Beschreibung eindeutig identifizierbar ist - etwa durch Funktion, Beschreibung oder den Kontext des geschilderten Vorfalls. In solchen Fällen gelten dieselben rechtlichen Grundsätze wie bei direkter Namensnennung.
Kann ich als Arbeitgeber für eine beleidigende Bewertung über meine Mitarbeiterin haftbar gemacht werden?
Nein, sofern das Unternehmen die Bewertung nicht selbst veranlasst hat. Die Haftung liegt beim Verfassenden. Als Arbeitgeber unterliegen Sie jedoch der Fürsorgepflicht nach § 618 BGB: Wenn Sie von einem persönlichen Angriff auf eine Mitarbeitende wissen und keine Maßnahmen ergreifen, kann das arbeitsrechtliche Relevanz entwickeln.
Was, wenn wir nicht wissen, wer die Bewertung verfasst hat?
Das ist der Regelfall bei anonymen Google-Bewertungen. Für eine Meldung bei Google ist die Identität des Verfassenden nicht erforderlich - entscheidend ist der Inhalt der Bewertung. Für strafrechtliche Schritte hingegen ist die Identität notwendig, die im Wege einer Auskunftsklage gegen Google erwirkt werden kann - ein aufwendiges, aber in schwerwiegenden Fällen mögliches Verfahren.
Dürfen wir in unserer öffentlichen Antwort klarstellen, dass die Vorwürfe falsch sind?
Ja, das ist grundsätzlich zulässig. Wichtig ist dabei, keine weiteren persönlichen Informationen über die betroffene Mitarbeiterin zu nennen und sachlich zu bleiben. Eine öffentliche Antwort, die den Namen erneut aufgreift, kann die Sichtbarkeit des Angriffs erhöhen - daher ist eine allgemeine Richtigstellung oft sinnvoller als eine detaillierte Gegendarstellung.
Gibt es eine Verjährungsfrist für Meldungen gegen Google-Bewertungen?
Google kennt keine Verjährungsfrist für Meldungen - eine Bewertung kann theoretisch jederzeit gemeldet werden. Für zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gilt jedoch die dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB ab Kenntnis des Verstoßes. Bei Strafanzeigen gelten je nach Straftatbestand unterschiedliche Fristen; bei Beleidigung nach § 185 StGB beträgt die Verfolgungsverjährung in der Regel drei Jahre.
Bewertung entfernt, Mitarbeiter geschützt
RezensionsHeld übernimmt Meldung und rechtliche Einordnung richtlinienwidriger Google-Bewertungen für Ihr Unternehmen und wird erfolgsbasiert vergütet - nur wenn die Bewertung tatsächlich gelöscht wird.
FAQ
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Was genau macht Rezensionsheld?
Warum ist es wichtig, negative Bewerungen zu entfernen?
Wie funktioniert der Prozess der Bewertungsentfernung?
Welche Art von Bewerungen können entfernt werden?
Wie lange dauert es bis eine Bewertung entfernt wird?
Was passiert, wenn Google die Entfernung ablehnt?
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Was genau macht Rezensionsheld?
Warum ist es wichtig, negative Bewerungen zu entfernen?
Wie funktioniert der Prozess der Bewertungsentfernung?
Welche Art von Bewerungen können entfernt werden?
Wie lange dauert es bis eine Bewertung entfernt wird?
Was passiert, wenn Google die Entfernung ablehnt?
